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Die Richtlinie 2004/40/EG wurde durch die Richtlinie 2008/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dahin gehend geändert, dass die Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2004/40/EG um vier Jahre verlängert wurde und anschließend diese Umsetzungsfrist nochmals durch die Richtlinie 2012/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bis zum 31. Oktober 2013 verlängert wurde. So sollte der Kommission die Möglichkeit gegeben werden, einen neuen Vorschlag vorzulegen, und den Legislativorganen, eine auf jüngeren und besser belegten Erkenntnissen basierende neue Richtlinie zu erlassen.
Die Erfahrung der ersten fünf Jahre der Anwendung der Richtlinie 2000/14/EG hat gezeigt, dass mehr Zeit erforderlich ist, um den Bestimmungen der Artikel 16 und…
Aufgehobene Richtlinie mit der Liste ihrer nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 94) Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1128/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hinsichtlich der…
Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen Richtlinie 84/450/EWG des Rates (ABl. L 250 vom 19.9.1984, S. 17) Richtlinie 97/55/EG des Europäischen…
Die Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde mehrfach wesentlich geändert . Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen…
Die Richtlinie 2003/71/EG verpflichtet die Kommission, ihre Anwendung fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.