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Um einen sicheren, reibungslosen und schrittweisen Übergang der Institute zu den neuen unionsweiten Anforderungen an Liquidität und stabile Refinanzierung zu gewährleisten, sollten die zuständigen Behörden ihre Aufsichtsbefugnisse gemäß dieser Richtlinie sowie aufgrund des jeweils maßgebenden nationalen Rechts umfassend nutzen. Insbesondere sollten die zuständigen Behörden prüfen ob, Verwaltungssanktionen oder andere Verwaltungsmaßnahmen, einschließlich aufsichtlicher Abgaben, erlassen bzw. verhängt werden müssen, wobei deren Höhe sich mehr oder weniger am Missverhältnis zwischen der tatsächlichen Liquiditätsposition eines Instituts und den Anforderungen an Liquidität und stabile Refinanzierung orientieren sollte. Bei dieser Prüfung sollten die zuständigen Behörden die Marktverhältnisse gebührend berücksichtigen. Derartige Verwaltungssanktionen oder anderen Verwaltungsmaßnahmen sollten solange Anwendung finden, bis ausführliche Rechtsakte über Anforderungen an Liquidität und stabile Refinanzierung auf Unionsebene angewandt werden.
Für die Zwecke der Festlegung angemessener Liquiditätsanforderungen auf der Grundlage der gemäß Abschnitt III durchgeführten Überprüfung und Bewertung…
Für die Zwecke des Absatzes 1 Buchstabe e führen die zuständigen Behörden regelmäßig eine umfassende Bewertung des gesamten Liquiditätsrisikomanagements der…
Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass die Institute Methoden zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von Refinanzierungspositionen…
Im Hinblick auf den Schutz und die Förderung der Finanzstabilität in der Union und zur Vermeidung einer Umgehung der in dieser Richtlinie festgelegten…
Um zu gewährleisten, dass Institute, die Personen, die die Geschäfte eines Instituts tatsächlich kontrollieren und die Mitglieder des Leitungsorgans des…
Die in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten allgemeinen Aufsichtsanforderungen werden durch individuelle Regelungen ergänzt, über deren Anwendung die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.