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Um unionsweit umfassende Marktdisziplin zu gewährleisten, sollten die zuständigen Behörden Informationen darüber veröffentlichen, wie die Kreditinstitute und Wertpapierfirmen ihre Tätigkeit ausüben. Diese Informationen sollten ausreichen, um einen Vergleich zwischen den Vorgehensweisen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu ermöglichen und die in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten Offenlegungspflichten der Institute für fachliche Informationen zu ergänzen.
Um die Wirksamkeit des Binnenmarkts für das Bankwesen zu steigern und für die Bürgerinnen und Bürger der Union ein angemessenes Maß an Transparenz zu…
Zusätzlich zu der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, mit der unmittelbar geltende Aufsichtsanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen festgelegt werden,…
Wenn die zuständigen Behörden ihre Arbeiten transparent gestalten, dürfte dies dazu beitragen, das Vertrauen von Anlegern und Verbrauchern in den Binnenmarkt zu…
Um zu gewährleisten, dass Institute, die Personen, die die Geschäfte eines Instituts tatsächlich kontrollieren und die Mitglieder des Leitungsorgans des…
Diese Richtlinie sollte unter anderem Bestimmungen über die Zulassung der betreffenden Institute, den Erwerb qualifizierter Beteiligungen, die Wahrnehmung der…
Mit der Regelung der Richtlinie 2004/39/EG betreffend die Meldepflichten bei Geschäften mit Finanzinstrumenten soll sichergestellt werden, dass die jeweils…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.