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Die technischen Regulierungsstandards, die die EBA in Bezug auf die Genehmigung und den Erwerb bedeutender Beteiligungen an Kreditinstituten, den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden, die Wahrnehmung der Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr, die aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit, die Vergütungspolitik von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und die Beaufsichtigung gemischter Finanzholdinggesellschaften ausarbeitet, sollten von der Kommission im Wege delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV und gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 angenommen werden. Die Kommission und die EBA sollten sicherstellen, dass diese Standards von allen betroffenen Instituten auf eine Weise angewandt werden können, die der Art, dem Umfang und der Komplexität dieser Institute und ihrer Tätigkeiten angemessen ist.
Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Präzisierung der Angaben aus, die gemäß diesem Artikel zu übermitteln sind.Der Kommission wird…
Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen Folgendes präzisiert wird: Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die…
Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Präzisierung der Angaben aus, die gemäß diesem Artikel zu übermitteln sind.Der Kommission wird…
Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen die Liste der Informationen, die der zuständigen Behörde zum Zeitpunkt der Anzeige…
Die EBA erarbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards, um die Elemente näher zu bestimmen, die die zuständige Behörde bei der Entscheidung darüber, ob…
Der Kommission sollte außerdem die Befugnis übertragen werden, von der EBA ausgearbeitete technische Durchführungsstandards, die die Genehmigung und den Erwerb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.