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Gemeinsame Mindestvorschriften sollten das Vertrauen in die Strafrechtspflege aller Mitgliedstaaten stärken, was wiederum zu einer wirksameren Zusammenarbeit der Justizbehörden in einem Klima gegenseitigen Vertrauens führen und zur Förderung einer Grundrechtskultur in der Europäischen Union beitragen sollte. Solche gemeinsamen Mindestvorschriften sollten in Bezug auf das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren, das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs festgelegt werden.
Gemeinsame Mindestvorschriften sollten das Vertrauen in die Strafrechtspflege aller Mitgliedstaaten stärken, was wiederum zu einer wirksameren Zusammenarbeit…
Gemeinsame Mindestvorschriften sollten das Vertrauen in die Strafrechtspflege aller Mitgliedstaaten stärken, was wiederum zu einer wirksameren Zusammenarbeit…
Mit dieser Richtlinie werden Mindestvorschriften für das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand im Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung eines…
Mit dieser Richtlinie werden Mindestvorschriften für die Rechte von Verdächtigen und beschuldigten Personen in Strafverfahren und von Personen, die von einem…
Artikel 82 Absatz 2 AEUV sieht die Festlegung von in den Mitgliedstaaten anwendbaren Mindestvorschriften zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung…
Artikel 82 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht die Festlegung von in den Mitgliedstaaten anwendbaren Mindestvorschriften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.