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Die Einfuhr von Sportbooten und Wassermotorrädern aus Drittländern in die Union durch in der Union ansässige natürliche oder juristische Personen ist ein besonderes Merkmal dieses Sektors. Die Richtlinie 94/25/EG enthält jedoch nur wenige Bestimmungen, die für private Einführer bezüglich der Durchführung der Konformitätsbewertung (Begutachtung nach Bauausführung) gelten oder als für sie geltend erachtet werden können. Es ist daher notwendig, die anderen Pflichten privater Einführer zu präzisieren, die grundsätzlich mit denjenigen harmonisiert werden sollten, die für Hersteller gelten, von einigen Ausnahmen hinsichtlich der nichtgewerblichen Natur ihrer Tätigkeit abgesehen.
Die Richtlinie 94/25/EG sieht vor, dass die Begutachtung von Sportbooten nach Bauausführung von einer in der Union ansässigen natürlichen oder juristischen…
Es ist notwendig sicherzustellen, dass Produkte aus Drittländern, die auf den Unionsmarkt gelangen, dieser Richtlinie entsprechen, und insbesondere, dass…
Es ist notwendig sicherzustellen, dass Produkte aus Drittländern, die auf den Unionsmarkt gelangen, dieser Richtlinie genügen, und insbesondere, dass geeignete…
Es ist notwendig sicherzustellen, dass elektrische Betriebsmittel aus Drittländern, die auf den Unionsmarkt gelangen, dieser Richtlinie genügen, und…
Es ist notwendig sicherzustellen, dass Messgeräte aus Drittländern, die auf den Unionsmarkt gelangen, dieser Richtlinie entsprechen, und insbesondere, dass…
Es ist notwendig sicherzustellen, dass Druckgeräte und Baugruppen aus Drittländern, die auf den Unionsmarkt gelangen, den Anforderungen dieser Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.