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Die Richtlinie 94/25/EG sieht vor, dass die Begutachtung von Sportbooten nach Bauausführung von einer in der Union ansässigen natürlichen oder juristischen Person wahrgenommen werden kann, die das Produkt in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, wenn der Hersteller den Verpflichtungen in Bezug auf die Übereinstimmung des Produkts mit den Bestimmungen der Richtlinie nicht nachkommt. Im Sinne der Einheitlichkeit ist es angezeigt, den Anwendungsbereich der Begutachtung nach Bauausführung auszuweiten, damit nicht nur Wassersportboote, sondern auch Wassermotorräder erfasst sind. Aus Gründen der Klarheit sollte angegeben werden, in welchen Situationen die Begutachtung nach Bauausführung angewendet werden kann. Für die Einfuhr sollte seine Verwendung zudem auf die Fälle einer nichtgewerblichen Einfuhr durch private Einführer beschränkt werden, damit die Begutachtung nach Bauausführung nicht zu kommerziellen Zwecken missbraucht werden kann. Außerdem besteht die Notwendigkeit, die Pflichten der Person, die eine Begutachtung nach Bauausführung beantragt, dahingehend auszuweiten, dass sie der notifizierten Stelle Unterlagen vorlegt, um eine zuverlässige Konformitätsbewertung des Produkts durch die notifizierte Stelle sicherzustellen.
Die Zulassungsbehörde darf das Bootszeugnis nur für ein verkehrssicheres und mit den erforderlichen Kennzeichnungen versehenes Sportboot oder Wassermotorrad…
in Anhang II der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung…
Haben die Marktüberwachungsbehörden eines Mitgliedstaats im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 hinreichenden Grund zu der Annahme, dass in dieser Richtlinie…
Die Einfuhr von Sportbooten und Wassermotorrädern aus Drittländern in die Union durch in der Union ansässige natürliche oder juristische Personen ist ein…
Die Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten…
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5a Absätze 1, 2, 4 und 6 sowie Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.