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Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ergänzt und stärkt den bestehenden Rahmen für die Marktüberwachung der von den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfassten Produkte, einschließlich der unter diese Richtlinie fallenden Produkte. Daher sollten die Mitgliedstaaten eine Marktüberwachung für diese Produkte gemäß dieser Verordnung und gegebenenfalls gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit organisieren und durchführen.
Zur Gewährleistung einer gleichwertigen und einheitlichen Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sollten die Mitgliedstaaten eine wirksame…
Die Marktüberwachung in den Mitgliedstaaten bei den unter diese Verordnung fallenden Erzeugnissen unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen…
Die Verordnung Nr. 765/2008 ergänzt und stärkt den bestehenden Rahmen für die Marktüberwachung der von den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und…
Mit der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit wurden Regeln zur…
Die Marktüberwachungsmechanismen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.