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Damit kleine und mittelgroße Hersteller von Außenbord-Antriebsmotoren mit Fremdzündung mit einer Leistung von höchstens 15 kW diese Richtlinie leichter anwenden und sich an die neuen Anforderungen anpassen können, ist es angezeigt, eine besondere Übergangsfrist für diese Hersteller festzulegen.
Die Mitgliedstaaten dürfen nicht die Bereitstellung auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Fremdzündungs-Außenbordantriebsmotoren mit einer Leistung…
Fremdzündungs-Außenbordmotoren mit einer Leistung kleiner oder gleich 15 Kilowatt, die den in Anhang I Teil B Nummer 2.1 der Richtlinie 2013/53/EU festgelegten…
Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, wenn sie vor dem 1. September 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind und die durch die Bauart bestimmte…
Den Herstellern sollte ein angemessener zeitlicher Rahmen für die Umgestaltung der Produkte und die Anpassung der Fertigungsanlagen gewährt werden. Der Zeitplan…
Im Interesse einer weiteren Begrenzung der Umweltauswirkungen von Ventilatoren, die durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500…
Es sollte die Möglichkeit bestehen, dass technische Regulierungs- und Durchführungsstandards Übergangsmaßnahmen unter Vorgabe angemessener Fristen vorsehen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.