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Um Hebammen darauf vorzubereiten, den komplexen Bedürfnissen bei der Gesundheitsfürsorge im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten zu genügen, sollten die Hebammenschülerinnen und -schüler über den Hintergrund einer soliden Allgemeinbildung verfügen, bevor sie mit der Hebammenausbildung beginnen. Daher sollte die Zulassungsvoraussetzung für die Hebammenausbildung auf eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung oder eine bestandene Prüfung von gleichwertigem Niveau erhöht werden, außer bei Berufsangehörigen, die bereits die Qualifikation einer Krankenschwester/eines Krankenpflegers, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, erworben haben. Die Hebammenausbildung sollte besser gewährleisten, dass die Berufsangehörigen bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die für die Ausübung der Tätigkeiten einer Hebamme gemäß der Richtlinie 2005/36/EG notwendig sind.
Bezüglich der Ausbildungsnachweise von Hebammen erkennen die Mitgliedstaaten die Qualifikationen automatisch an, bei denen die Antragsteller die Ausbildung vor…
Abschluss einer mindestens zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung oder der Besitz eines Zeugnisses, durch das eine bestandene Aufnahmeprüfung von…
eine in Vollzeit mindestens 18-monatige Hebammenausbildung, die aus mindestens 3 000 Stunden besteht und die den Besitz eines der im Anhang V Nummer 5.2.2 der…
den Abschluss einer mindestens zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
eine mindestens 18-monatige Hebammenausbildung auf Vollzeitbasis (kann zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von ECTS-Punkten ausgedrückt werden), die aus…
Folgender Absatz wird angefügt: „(1a) Bezüglich der Ausbildungsnachweise von Hebammen erkennen die Mitgliedstaaten die Qualifikationen automatisch an, bei denen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.