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Seit Inkrafttreten der Richtlinie 2005/36/EG hat eine beträchtliche Zahl von Mitgliedstaaten entschieden, den Zugang zu allen Tätigkeiten im Bereich der Pharmazie und die Ausübung dieser Tätigkeiten aufgrund der Anerkennung von Qualifikationen von Apothekern, die in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurden, zuzulassen. Eine solche Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Berufsqualifikation sollte allerdings einen Mitgliedstaat nicht daran hindern, nicht diskriminierende Vorschriften beizubehalten, die eine geografische Verteilung von Apotheken in ihrem Hoheitsgebiet regeln, weil durch die Richtlinie 2005/36/EG solche Vorschriften nicht koordiniert werden. Allerdings sollte eine Abweichung von der automatischen Anerkennung von Qualifikationen, die immer noch für einen Mitgliedstaat notwendig ist, Apotheker nicht mehr ausschließen, die bereits durch den Mitgliedstaat, der von dieser Abweichung Gebrauch macht, anerkannt wurden und schon seit einer bestimmten Zeit im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats rechtmäßig und tatsächlich als Apotheker tätig sind.
In Bezug auf den Betrieb von Apotheken, die keinen territorialen Beschränkungen unterliegen, kann ein Mitgliedstaat im Wege einer Ausnahmeregelung entscheiden,…
War in einem Mitgliedstaat am 16. September 1985 ein Auswahlverfahren aufgrund von Prüfungen vorgeschrieben zur Auswahl der in Absatz 2 genannten Inhaber, die…
Diese Richtlinie gewährleistet nicht die Koordinierung aller Bedingungen für die Aufnahme und die Ausübung der Tätigkeiten des Apothekers. Insbesondere sollten…
Inhaber eines Ausbildungsnachweises des Apothekers sind Arzneimittelspezialisten und sollten grundsätzlich in allen Mitgliedstaaten Zugang zu einem…
Sofern Arzneimittel, die in einem Mitgliedstaat genehmigt sind und in diesem Mitgliedstaat von einem Angehörigen eines reglementierten Gesundheitsberufs im…
Durch die Richtlinie 2005/36/EG sollte durch die Einführung gemeinsamer Ausbildungsgrundsätze ein stärkerer Automatismus der Anerkennung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.