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Nationale Vorschriften zur Regelung des Zugangs zu reglementierten Berufen sollten kein Hindernis für die Mobilität junger Hochschulabsolventen schaffen. Deshalb sollte in dem Fall, dass ein Hochschulabsolvent ein Berufspraktikum in einem anderen Mitgliedstaat abschließt, das betreffende Praktikum anerkannt werden, wenn der Hochschulabsolvent einen Antrag auf Zugang zu einem reglementierten Beruf im Herkunftsmitgliedstaat stellt. Die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat abgeschlossenen Berufspraktikums sollte sich auf eine eindeutige schriftliche Beschreibung der Lernziele und der übertragenen Aufgaben gründen, die von dem Betreuer des Praktikanten im Herkunftsmitgliedstaat festgelegt wird. Bei der Prüfung eines Antrags auf Zugang zu einem reglementierten Beruf sollten in Drittländern abgeschlossene Berufspraktika von den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.
Wenn der Abschluss eines Berufspraktikums Voraussetzung für den Zugang zu einem reglementierten Beruf ist, erkennt die zuständige Behörde des…
In Titel IV wird folgender Artikel eingefügt: Anerkennung eines Berufspraktikums (1) Wenn der Abschluss eines Berufspraktikums Voraussetzung für den Zugang zu…
Ein Mitgliedstaat sollte Berufsqualifikationen, die ein Drittstaatsangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat, in gleicher Weise wie die von…
Diese Richtlinie hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, gemäß ihren Rechtsvorschriften Berufsqualifikationen anzuerkennen, die außerhalb des Gebiets der…
Anträge auf Anerkennung von Berufsangehörigen, die aus einem Mitgliedstaat kommen, in dem der betreffende Beruf nicht reglementiert ist, und über eine…
Für die Berufe, die unter die allgemeine Regelung zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen — nachstehend „allgemeine Regelung“ genannt — fallen, sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.