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Gemäß der Richtlinie 2002/59/EG müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission im Hinblick auf die Entwicklung und Aktualisierung des Systems der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs auf der Grundlage der beim Betrieb des Systems gesammelten Erfahrungen, seines Potenzials und seiner Funktionen zusammenarbeiten, um das System unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den Informations- und Kommunikationstechnologien zu verbessern.
Um eine optimale und harmonisierte Nutzung der gemäß der Richtlinie 2002/59/EG im Bereich der Seeverkehrssicherheit erfassten Informationen auf…
Für die Zwecke dieser Richtlinie arbeiten die Mitgliedstaaten und die Kommission mit Unterstützung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs…
Das auf der Grundlage der Richtlinie 2002/59/EG eingerichtete System der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs…
Die Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und…
Folgender Artikel wird eingefügt: Verarbeitung und Verwaltung der Informationen über die Sicherheit im Seeverkehr (1) Die Kommission stellt im Bedarfsfall die…
Für die Zwecke von Absätzen 1 und 2 greifen die zuständigen Behörden zusätzlich zu eventuellen nationalen Systemen und Informationen auf die integrierten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.