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Gemäß Anhang V Randnummer 1.3.6 der Richtlinie 2000/60/EG müssen die zur Überwachung der Typparameter verwendeten Methoden den unter dieser Randnummer aufgeführten internationalen Normen oder anderen nationalen oder internationalen Normen entsprechen, die gewährleisten, dass Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität und Vergleichbarkeit ermittelt werden. In Anhang V sind die zum Zeitpunkt der Annahme der Richtlinie vorhandenen internationalen Normen aufgeführt.
In Anhang V zur Richtlinie 2000/60/EG erhält Randnummer 1.3.6 folgende Fassung: „1.3.6. Normen für die Überwachung der Qualitätskomponenten Die zur Überwachung…
Die Methoden, die zur Überwachung der biologischen, hydromorphologischen und allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten verwendet werden, müssen…
Aufgrund der kontinuierlichen Ausarbeitung neuer und der Aktualisierung bestehender Normen werden mehrere der in Anhang V Randnummer 1.3.6 der Richtlinie…
Die Qualität und die Vergleichbarkeit der Methoden, die für die Überwachung von Typparametern angewandt werden, die gemäß der Verpflichtung der Mitgliedstaaten…
Zwei in Anhang V Randnummer 1.3.6 der Richtlinie 2000/60/EG genannte Normen (EN ISO 8689-1:1999 und EN ISO 8689-2:1999 9) betrafen nicht die Überwachung,…
Bei der Konformitätsprüfung und der Messung der entsprechenden Produktparameter sollten verlässliche, genaue, reproduzierbare und dem Stand der Technik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.