Art. 3 32014L0077DELEGIERTE RICHTLINIE 2014/77/EU DER KOMMISSION vom 10. Juni 2014 zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32014L0108RICHTLINIE 2014/108/EU DER KOMMISSION vom 12. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32014L0110RICHTLINIE 2014/110/EU DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2004/33/EG bezüglich der Rückstellungskriterien für Fremdblutspender (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32014L0101RICHTLINIE 2014/101/EU DER KOMMISSION vom 30. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32014L0100RICHTLINIE 2014/100/EU DER KOMMISSION vom 28. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32014L0079RICHTLINIE 2014/79/EU DER KOMMISSION vom 20. Juni 2014 zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug in Bezug auf TCEP, TCPP und TDCP (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.