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Die Richtlinie 2011/16/EU des Rates sieht für bestimmte Arten von Einkünften und Vermögen überwiegend nicht finanzieller Art, über die Steuerpflichtige in anderen Mitgliedstaaten als ihrem Ansässigkeitsstaat verfügen, bereits einen verpflichtenden automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten vor. Des Weiteren führt sie ein schrittweises Vorgehen ein, um den automatischen Informationsaustausch durch die stufenweise Ausdehnung auf weitere Arten von Einkünften und Vermögen zu verstärken, und schafft die Bedingung ab, dass nur verfügbare Informationen auszutauschen sind. Angesichts der zunehmenden Möglichkeiten für Investitionen im Ausland in eine große Vielfalt von Finanzprodukten haben die bestehenden Instrumente der Union und der internationalen Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung an Wirksamkeit bei der Bekämpfung von grenzüberschreitendem Steuerbetrug und grenzüberschreitender Steuerhinterziehung verloren.
Die zuständige Behörde jedes Mitgliedstaats übermittelt im Wege des automatischen Austauschs der zuständigen Behörde jedes anderen Mitgliedstaats alle…
der Mitgliedstaat, in dem der relevante Steuerpflichtige Einkünfte oder Gewinne erzielt, obwohl er in keinem Mitgliedstaat steuerlich ansässig ist oder eine…
In den letzten Jahren haben sich grenzüberschreitender Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung entwickelt…
Wie der Europäische Rat in seiner Aufforderung betont hat, ist es angebracht, die bereits in Artikel 8 Absatz 5 der Richtlinie 2011/16/EU vorgesehene…
Es ist anerkannt, dass der verpflichtende automatische Austausch von Informationen ohne Vorbedingung das wirksamste Mittel ist, um die korrekte Festsetzung der…
Der Europäische Rat forderte am 22. Mai 2013, den automatischen Informationsaustausch auf der Unionsebene und weltweit zu erweitern, um Steuerbetrug,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.