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Die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite (im Folgenden „Sozialpartner“) können gemäß Artikel 155 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einen gemeinsamen Antrag auf Durchführung der von ihnen auf Unionsebene geschlossenen Vereinbarungen in unter Artikel 153 AEUV fallenden Angelegenheiten durch einen Beschluss des Rates auf Vorschlag der Kommission stellen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Anwendung eines einschlägigen Sozialpartnermodells vereinbaren.
Nach Artikel 155 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) können die Sozialpartner gemeinsam die Durchführung der auf…
Die Sozialpartner können nach Artikel 139 Absatz 2 des Vertrags gemeinsam beantragen, dass die von ihnen auf Gemeinschaftsebene geschlossenen Vereinbarungen…
Die Sozialpartner können gemäß Artikel 139 Absatz 2 des Vertrags gemeinsam beantragen, dass auf Gemeinschaftsebene geschlossene Vereinbarungen durch einen…
Gemäß Artikel 154 Absatz 2 AEUV hat die Kommission die Sozialpartner auf Unionsebene zu der Frage gehört, wie eine Unionsaktion in diesem Bereich gegebenenfalls…
Gemäß Artikel 81 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) können dazu Maßnahmen gehören, die unter anderem Folgendes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.