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Im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und um die Belastung der Mitgliedstaaten zu verringern, sollte die Kommission in regelmäßigen Abständen untersuchen, ob die in den Bekanntmachungen, die im Zusammenhang mit den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge veröffentlicht werden, enthaltenen Informationen qualitativ ausreichend und umfangreich genug sind, damit die Kommission die statistischen Angaben, die ansonsten von den Mitgliedstaaten übermittelt werden müssten, daraus entnehmen kann.
Die Kommission überprüft die Qualität und Vollständigkeit der Daten aus den Bekanntmachungen gemäß den Artikeln 67 bis 71, 92 und 96, die in Einklang mit Anhang…
Im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und um die Belastung der Mitgliedstaaten zu verringern, sollte die Kommission in regelmäßigen Abständen untersuchen,…
Damit öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber die Anforderungen dieser Richtlinie leichter umsetzen können, sollte die Kommission sicherstellen, dass…
Die Kommission sollte ermächtigt werden, von den Mitgliedstaaten die Übermittlung von dem verfolgten Ziel angemessenen Informationen über das Funktionieren der…
Damit auf dem von dieser Richtlinie erfassten Gebiet des öffentlichen Auftragswesens ein wirksamer Wettbewerb entsteht, ist es erforderlich, dass die…
Es sollte klargestellt werden, dass die Kommission die Möglichkeit haben sollte, von den Mitgliedstaaten oder den Auftraggebern zu verlangen, Informationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.