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In Ausnahmefällen sollte es den öffentlichen Auftraggebern gestattet sein, andere als elektronische Kommunikationsmittel zu nutzen, wenn es zum Schutz besonders sensibler Informationen erforderlich ist, keine elektronische Kommunikationsmittel zu nutzen. Es sollte klargestellt werden, dass in Fällen, in denen der Rückgriff auf nicht allgemein verfügbare elektronische Mittel das nötige Schutzniveau bieten kann, diese elektronischen Mittel genutzt werden sollten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die öffentlichen Auftraggeber die Nutzung spezieller sicherer Kommunikationskanäle vorschreiben, zu denen sie den Zugang anbieten.
Der öffentliche Auftraggeber kann im Vergabeverfahren die Verwendung elektronischer Mittel, die nicht allgemein verfügbar sind (alternative elektronische…
Öffentliche Auftraggeber können erforderlichenfalls die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen vorschreiben, die nicht allgemein verfügbar sind, sofern…
Außer für den Fall, dass die Verwendung elektronischer Mittel gemäß Artikel 33 Absatz 2 und Artikel 34 zwingend vorgeschrieben ist, können die Mitgliedstaaten…
In Ausnahmefällen sollte es den Auftraggebern gestattet sein, andere als elektronische Kommunikationsmittel zu nutzen, wenn es zum Schutz besonders sensibler…
Die öffentlichen Auftraggeber sollten, von spezifischen Sonderfällen abgesehen, elektronische Kommunikationsmittel nutzen, die nichtdiskriminierend, allgemein…
Die Auftraggeber sollten, von spezifischen Sonderfällen abgesehen, elektronische Kommunikationsmittel nutzen, die diskriminierungsfrei, allgemein verfügbar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.