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Rechte, die in einem angemessen bekanntgegebenen und auf objektiven Kriterien beruhenden Verfahren gewährt wurden, sind keine „besonderen oder ausschließlichen Rechte“ im Sinne des Artikels 4 dieser Richtlinie. Im Folgenden werden Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen auf der Grundlage anderer Rechtsakte der Union aufgeführt, die eine angemessene Transparenz gewährleisten und nicht zur Gewährung „besonderer oder ausschließlicher Rechte“ im Sinne des Artikels 4 dieser Richtlinie führen: a) Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb von Erdgasanlagen nach den in Artikel 4 der Richtlinie 2009/73/EG festgelegten Verfahren; b) Genehmigung oder Aufforderung zur Angebotsabgabe für den Bau neuer Stromerzeugungsanlagen gemäß der Richtlinie 2009/72/EG; c) Erteilung von Genehmigungen in Bezug auf Postdienste, die nicht reserviert sind oder nicht reserviert werden dürfen, nach den in Artikel 9 der Richtlinie 97/67/EG festgelegten Verfahren; d) Verfahren zur Genehmigung von Tätigkeiten, die mit der Nutzung von Kohlenwasserstoffen verbunden sind, gemäß der Richtlinie 94/22/EG; e) öffentliche Dienstleistungsaufträge im Sinne der Verordnung (EG) Nr.1370/2007 für die Bereitstellung von Personenverkehrsdiensten mit Bussen, Straßenbahnen, Eisenbahnen oder Untergrundbahnen, die auf der Grundlage eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 3 der genannten Verordnung vergeben wurden, vorausgesetzt, dass deren Laufzeit mit Artikel 4 Absatz 3 oder Artikel 4 Absatz 4 der genannten Verordnung übereinstimmt.
Die Absätze 1, 2 und 3 dieses Artikels gelten vorbehaltlich der Einschränkungen in Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2003/4/EG.
Auf Initiative der Kommission oder auf Ersuchen eines Mitgliedstaats können Rechtsakte über die Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen aus…
Rechte, die in einem angemessen bekanntgegebenen und auf objektiven Kriterien beruhenden Verfahren gewährt wurden, sind keine „besonderen oder ausschließlichen…
A. Fortleitung oder Abgabe von Gas und Wärme Richtlinie 2009/73/EG B. Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Elektrizität Richtlinie 2009/72/EG C. Gewinnung,…
Die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Konzessionsvergabe durch Auftraggeber gelten für die folgenden Tätigkeiten: 1. Im Bereich von Gas und Wärme: a)…
Der Begriff der besonderen oder ausschließlichen Rechte ist ein Kernelement der Definition des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie, da Auftraggeber, bei denen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.