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Die Verbesserungswürdigkeit der Funktionsweise von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung wurde schon in der Empfehlung 2005/737/EG der Kommission erkannt. In dieser Empfehlung werden eine Reihe von Grundsätzen formuliert, wie die Möglichkeit der freien Wahl der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung durch die Rechtsinhaber, die Gleichbehandlung gleicher Kategorien von Rechtsinhabern und die gerechte Verteilung der Lizenzeinnahmen. Außerdem werden die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung aufgefordert, die Nutzer vor den Verhandlungen zwischen ihnen hinreichend über Tarife und Repertoire zu informieren. Ferner werden Empfehlungen zur Rechenschaftspflicht von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, zur Vertretung des Rechtsinhabers in den Entscheidungsgremien von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung und zur Streitbeilegung abgegeben. Die Empfehlung wurde jedoch nicht von Allen in demselben Maße befolgt.
Damit die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung die Bestimmungen dieser Richtlinie befolgen können, sollten die Nutzer ihnen entsprechende Angaben…
Damit Rechtsinhaber, andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung und Nutzer Zugang zu Informationen über den Tätigkeitsbereich der Organisation…
Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung sollten im besten kollektiven Interesse der Rechtsinhaber handeln, die sie vertreten. Deshalb ist es…
In Anbetracht der im AEUV verankerten Grundfreiheiten sollte die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten dazu führen, dass es einem…
Die Mitgliedschaft in einer Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung sollte auf objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien beruhen,…
Diese Richtlinie sollte Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung in keiner Weise daran hindern, unter Einhaltung der in den Artikeln 101 und 102 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.