Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Ziel dieser Richtlinie ist die Koordinierung nationaler Vorschriften, die sich auf die Aufnahme der Tätigkeit einer Organisation zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten, die Modalitäten ihrer internen Funktionsweise und auf ihre Beaufsichtigung beziehen, und sollte daher auch Artikel 53 Absatz 1 AEUV als Rechtsgrundlage haben. Da es hierbei außerdem um Dienstleistungen geht, die in der gesamten Union angeboten werden, sollte die Richtlinie des Weiteren Artikel 62 AEUV als Rechtsgrundlage haben.
Mit dieser Richtlinie wird ein gemeinsamer Rahmen einer Reihe angemessener Bestimmungen, Maßnahmen und Kontrollmechanismen festgelegt, die für eine bessere und…
Zum Schutz der Interessen der Mitglieder von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, Rechtsinhabern und Dritten sollten die gesetzlichen…
Da Ziel und Gegenstand dieser Neufassung in erster Linie die Harmonisierung nationaler Vorschriften für den Versicherungs- und Rückversicherungsvertrieb ist und…
Das Ziel dieser Richtlinie ist es, Anforderungen an Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung festzulegen, um hohe Standards für die…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich eine verbesserte Kontrolle der Tätigkeiten von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung durch deren…
Diese Richtlinie sollte Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung in keiner Weise daran hindern, unter Einhaltung der in den Artikeln 101 und 102 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.