Erwägungsgrund 22 32014L0029Die CE-Kennzeichnung bringt die Konformität eines einfachen Druckbehälters zum Ausdruck und ist das sichtbare Ergebnis eines ganzen Prozesses, der die…
Art. 6 Abs. 2 32014L0029Pflichten der Hersteller
Für Behälter, deren Produkt PS × V mehr als 50 bar·L beträgt, erstellt der Hersteller die technischen Unterlagen nach Anhang II, und führt das in Artikel 13…
Art. 2 Abs. 3 31993L0068Die zugelassene Stelle nimmt nach Maßgabe der folgenden Nummern die entsprechenden Prüfungen und Versuche durch Kontrolle und Erprobung der Behälter vor, um…
Art. 2 Nr. 17 32014L0029Begriffsbestimmungen
„CE-Kennzeichnung“ : Kennzeichnung, durch die der Hersteller erklärt, dass der Behälter den anwendbaren Anforderungen, die in den…
Art. 38 Abs. 1 Buchst. a 32014L0029Formale Nichtkonformität
die CE-Kennzeichnung wurde unter Nichteinhaltung von Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 oder von Artikel 16 dieser Richtlinie angebracht;