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Zur Gewährleistung von Unabhängigkeit und Transparenz des Systems für die Verfolgung und Rückverfolgung sollten die Hersteller von Tabakerzeugnissen unter der Aufsicht eines externen Prüfers Verträge mit unabhängigen Dritten über die Datenspeicherung schließen. Die Kommission sollte die Eignung solcher Verträge billigen, und sie sollten von einem unabhängigen externen Prüfer überwacht werden. Die Daten über das Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem sollten getrennt von anderen unternehmensbezogenen Daten aufbewahrt werden und sich unter der Kontrolle der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission befinden und diesen jederzeit zugänglich sein.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Hersteller und Importeure von Tabakerzeugnissen mit einem unabhängigen Dritten Datenspeicherungsverträge über die…
Hersteller und Importeure von Tabakerzeugnissen verpflichten, die Informationen nach Nummer 1 Buchstabe a durch unabhängige Dritte in einem im Gebiet der…
Auf Verlangen der Kommission, der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, der Zollbehörden, der zuständigen Behörden nach § 27 Absatz 1 Satz 1 des…
Die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit eines Produkts über die gesamte Lieferkette erleichtert den Marktüberwachungsbehörden ihre Aufgabe,…
Durch die Rückverfolgbarkeit eines Produkts über die gesamte Lieferkette hinweg können die Aufgaben der Marktüberwachung einfacher und wirksamer erfüllt werden.…
Durch die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit eines Geräts über die gesamte Lieferkette hinweg können die Aufgaben der Marktüberwachung einfacher und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.