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In vielen Fällen sind jedoch die notwendigen Verfahren für eine kurze Erstattungsfrist noch nicht vorhanden. Den Mitgliedstaaten sollte daher die Möglichkeit eingeräumt werden, während eines Übergangszeitraums die Erstattungsfrist schrittweise auf sieben Arbeitstage zu verkürzen. Die in dieser Richtlinie festgelegte maximale Erstattungsfrist sollte die Einlagensicherungssysteme nicht daran hindern, eine frühzeitigere Erstattung an die Einleger vorzunehmen. Um dabei sicherzustellen, dass die Einleger während des Übergangszeitraums bei Ausfall ihres Kreditinstituts nicht in finanzielle Bedrängnis geraten, sollten die Einleger auf Antrag jedoch Zugang zu einem angemessenen Betrag ihrer gedeckten Einlagen erhalten können, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Dieser Zugang sollte ausschließlich auf der Grundlage der vom Kreditinstitut bereitgestellten Daten gewährt werden. Angesichts der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Mitgliedstaaten sollte dieser Betrag von den Mitgliedstaaten festgelegt werden.
Während der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 gewährleisten die Einlagensicherungssysteme, sofern sie den zu erstattenden Betrag nicht innerhalb von…
Um die Erstattung sicherzustellen, sollten die Einlagensicherungssysteme befugt sein, in die Rechte von Einlegern mit Erstattungsansprüchen gegenüber einem…
Die derzeitige Erstattungsfrist trägt nicht der Notwendigkeit Rechnung, das Vertrauen der Einleger zu wahren, und entspricht nicht deren Bedürfnissen. Die…
Die Mitgliedstaaten können die Zeitspanne begrenzen, innerhalb deren Einleger, deren Einlagen nicht innerhalb der in Artikel 8 Absätze 1 und 3 genannten Fristen…
Bei dem für die Erstattung von Einlagen nötigen Zeitraum sollten Fälle berücksichtigt werden, in denen es für die Einlagensicherungssysteme schwierig ist, die…
(4) Erstattung [ist anzupassen]Das zuständige Einlagensicherungssystem ist [Name, Adresse, Telefon, E-Mail und Website einfügen]. Es wird Ihnen Ihre Einlagen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.