Gesetze
Gesetz wird geladen …
Information ist ein wesentlicher Bestandteil des Einlegerschutzes. Aus diesem Grund sollten die Einleger auf ihren Kontoauszügen über ihre Deckung und das zuständige Einlagensicherungssystem unterrichtet werden. Künftige Einleger sollten auf einem Standard-Informationsbogen, deren Erhalt von ihnen bestätigt werden sollte, dieselben Informationen erhalten. Alle Einleger sollten inhaltlich die gleichen Informationen erhalten. Eine nicht geregelte Werbung mit Hinweisen auf die Deckungssumme und den Umfang des Einlagensicherungssystems könnte die Stabilität des Bankensystems oder das Vertrauen der Einleger beeinträchtigen. Deshalb sollten sich Verweise auf Einlagensicherungssysteme in Werbungen auf einen kurzen sachlichen Hinweis beschränken.
Die Informationen für die Einleger können die Funktionsweise des Einlagensicherungssystems sachlich beschreiben, dürfen aber keinen Verweis auf eine unbegrenzte…
Ein Institut, das Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 4 oder 10 betreibt oder Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 bis 4…
Die Einlagensicherungssysteme gewährleisten die Vertraulichkeit und den Schutz der mit den Konten der Einleger zusammenhängenden Daten. Für die Verarbeitung…
Die Mitgliedstaaten beschränken die Nutzung der in den Absätzen 1, 2 und 3 genannten Informationen zu Werbezwecken auf einen bloßen Hinweis auf das…
Die Einlagensicherungssysteme gewährleisten die Vertraulichkeit und den Schutz der mit den Konten der Einleger zusammenhängenden Daten. Die Verarbeitung solcher…
Jedes Kreditinstitut sollte Teil eines gemäß dieser Richtlinie anerkannten Einlagensicherungssystems sein, um auf diese Weise ein hohes Verbraucherschutzniveau…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.