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Die technischen Standards sollten sich auf rein technische Aspekte beschränken, die das Fachwissen von Aufsichtsexperten erfordern. In den als delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV angenommenen technischen Regulierungsstandards sollten die Bedingungen für die konsequente Harmonisierung der Bestimmungen weiterentwickelt, spezifiziert und festgelegt werden, die in den vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassenen Gesetzgebungsakten enthalten sind, wobei bestimmte nicht wesentliche Vorschriften dieser Akte ergänzt oder geändert werden. Hingegen sollten technische Durchführungsstandards, die als Durchführungsrechtsakte gemäß Artikel 291 AEUV erlassen werden, die Bedingungen für eine einheitliche Anwendung von Gesetzgebungsakten festlegen. Technische Standards sollten keine politischen Entscheidungen erfordern.
Die technischen Standards sollten sich auf rein technische Aspekte beschränken, die das Fachwissen von Aufsichtsexperten erfordern. In den als delegierte…
Bei der Ermittlung der Bereiche, in denen technische Standards beschlossen werden sollten, sollte das richtige Maß zwischen der Schaffung eines einheitlichen,…
Bei der Ermittlung der für technische Standards in Frage kommenden Bereiche sollte ein angemessenes Gleichgewicht gefunden werden zwischen der Schaffung eines…
Die einschlägigen Gesetzgebungsakte sollten die Bereiche festlegen, in denen die ESA zur Erarbeitung von Entwürfen technischer Standards ermächtigt sind, und…
Die Kommission sollte diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards mittels delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV billigen, um ihnen verbindliche…
Die Kommission sollte diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards mittels delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV billigen, um ihnen verbindliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.