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In den Schlussfolgerungen zu seiner Tagung vom: 18. und 19. Juni 2009 empfahl der Europäische Rat, ein aus drei neuen Europäischen Aufsichtsbehörden bestehendes Europäisches Finanzaufsichtssystem einzurichten. Außerdem empfahl er, dass mit dem System die Qualität und Kohärenz der nationalen Aufsicht verbessert, die Aufsicht über grenzübergreifend tätige Gruppen gestärkt und ein einheitliches europäisches Regelwerk eingeführt wird, das für alle Finanzinstitute im Binnenmarkt gilt. Er betonte, dass die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (im Folgenden „ESA“) auch in Bezug auf Ratingagenturen über Aufsichtsbefugnisse verfügen sollten, und ersuchte die Kommission, konkrete Vorschläge dazu vorzulegen, wie das Europäische Finanzaufsichtssystem (im Folgenden „ESFS“) in Krisensituationen eine gewichtige Rolle spielen könnte.
In seinen Schlussfolgerungen zu seiner Tagung vom 18. und 19. Juni 2009 empfahl der Europäische Rat die Schaffung eines Europäischen Systems der Finanzaufsicht…
In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Juni 2009 bestätigte der Europäische Rat, dass ein Europäisches System der Finanzaufsicht bestehend aus drei neuen…
In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Juni 2009 bestätigte der Europäische Rat, dass ein Europäisches System der Finanzaufsicht bestehend aus drei neuen…
In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Juni 2009 bestätigte der Europäische Rat, dass ein Europäisches System der Finanzaufsicht bestehend aus drei neuen…
In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Juni 2009 empfahl der Europäische Rat die Einrichtung des ESFS, in dem die nationalen Finanzaufsichtsbehörden im…
Am 23. September 2009 verabschiedete die Kommission Vorschläge für drei Verordnungen zur Einrichtung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems, das die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.