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Im Interesse einer kohärenten Anwendung dieser Richtlinie und zur Gewährleistung einer unionsweiten makroökonomischen Aufsicht sollte der durch die Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Europäische Ausschuss für Systemrisiken auf die Wirtschaft der Union zugeschnittene Grundsätze ausarbeiten.
Um eine kohärente unionsweite Makrofinanzaufsicht sicherzustellen, sollte der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) auf die Wirtschaft der Union…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden eine Makroaufsicht des Finanzsystems auf Ebene der Union und ein…
Es ist auch notwendig, die EZB in die Lage zu versetzen, den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1096/2010 des Rates vom 17.…
Ferner ist es erforderlich, die EZB in die Lage zu versetzen, dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken analytische und statistische Unterstützung gemäß der…
Der Beschluss der Kommission, einen Mitgliedstaat gemäß dieser Verordnung unter verstärkte Überwachung zu stellen, sollte in enger Zusammenarbeit mit dem…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) errichtet. Die Rolle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.