Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ein Wirtschaftsakteur, der entweder Funkanlagen unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Handelsmarke in Verkehr bringt oder Funkanlagen derart verändert, dass die Konformität mit dieser Richtlinie möglicherweise beeinträchtigt wird, sollte als Hersteller gelten und den entsprechenden Verpflichtungen unterliegen.
Jeder Wirtschaftsakteur, der ein Gerät unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Handelsmarke in Verkehr bringt oder ein Gerät so verändert, dass sich dies…
Jeder Wirtschaftsakteur, der ein elektrisches Betriebsmittel unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Handelsmarke in Verkehr bringt oder ein elektrisches…
Jeder Wirtschaftsakteur, der ein Messgerät unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Handelsmarke in Verkehr bringt oder ein Messgerät so verändert, dass…
Jeder Wirtschaftsakteur, der ein Druckgerät oder eine Baugruppe unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Handelsmarke in Verkehr bringt oder ein…
Jeder Wirtschaftsakteur, der ein Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Handelsmarke in Verkehr bringt oder ein Produkt so verändert, dass sich…
Jeder Wirtschaftsakteur, der ein Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt oder ein Produkt so verändert, dass sich dies…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.