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In ihrer Mitteilung vom Juli 2010 mit dem Titel „Bekräftigung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Rechte und wesentliche Entwicklungen“ hat die Kommission angekündigt, dass sie untersuchen wird, welche Möglichkeiten es gibt, auf die neuen Bedürfnisse der Arbeitnehmer der Union und ihrer Familienangehörigen und auf die Herausforderungen einzugehen, denen sie insbesondere angesichts neuer Mobilitätsstrukturen gegenüberstehen. Ferner hat sie mitgeteilt, dass sie im Rahmen der neuen Binnenmarktstrategie prüfen würde, wie sie Mechanismen zur wirksamen Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer der Union und ihrer Familienangehörigen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, fördern und verbessern kann. Die Kommission hat zudem die Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung zusammengefasst, insbesondere in Bezug auf den persönlichen Geltungsbereich des Unionsrechts über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und den Inhalt der Rechte, die die Arbeitnehmer der Union und ihre Familienangehörigen in Anspruch nehmen können.
Anwendung und Überwachung des Unionsrecht im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit sollten verbessert werden, um zu gewährleisten, dass Arbeitnehmer der Union…
Nach einer angemessen langen Zeit der Anwendung dieser Richtlinie sollte die Kommission einen Bericht über ihre Anwendung ausarbeiten, in dem sie insbesondere…
In ihrem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 mit dem Titel „Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten“ vom 27. Oktober 2010 hat die…
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist als eine Grundfreiheit der Bürger der Union und als eine der Säulen des Binnenmarkts der Union in Artikel 45 des Vertrags…
In der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ vom 18. April 2012 (im Folgenden „Beschäftigungspaket“ ) hat…
Um zu gewährleisten, dass das materielle Unionsrecht im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ordnungsgemäß angewendet wird, und um seine Einhaltung zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.