Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass die Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren gewährleistet werden. Ihre Pflichten nach dieser Richtlinie berühren nicht die Pflichten, die ihnen gemäß bestehendem Unionsrecht über Verfahrensrechte in Strafverfahren obliegen. Durch diese Richtlinie dürfen weder die Pressefreiheit noch die freie Meinungsäußerung in den Medien beschränkt werden, soweit diese in der Union und in den Mitgliedstaaten insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta und anderen einschlägigen Bestimmungen gewährleistet werden. Dies sollte insbesondere im Hinblick auf die durch diese Richtlinie untersagte Offenlegung von Insider-Informationen gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie über eine solche Offenlegung betont werden.
Diese Richtlinie sieht zwar Maßnahmen und Rechtsbehelfe vor, die darin bestehen können, dass die Offenlegung von Informationen verhindert wird, um…
Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten verpflichten, in ihrem nationalen Recht für in den Geltungsbereich der Richtlinie fallende Insider-Geschäfte,…
Die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Verdächtigen oder beschuldigten Personen und ihrem Rechtsbeistand ist eine grundlegende Voraussetzung für die…
Die vorliegende Richtlinie verbessert die Wahrung der Grundrechte und trägt den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union , insbesondere in Artikel…
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Behörden, wenn sie Medien Informationen zur Verfügung stellen, Verdächtige…
Diese Richtlinie soll in keiner Weise die Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit der Medien und ihre Pluralität einschränken, die in der Union und in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.