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Da der Schutz der gedeckten Einleger zu den wichtigsten Abwicklungszielen gehört, sollten gedeckte Einlagen nicht vom Bail-in-Instrument betroffen sein. Das Einlagensicherungssystem sollte jedoch zur Finanzierung des Abwicklungsverfahrens beitragen, indem Verluste in Höhe der Nettoverluste ausgeglichen werden, die es bei einem regulären Insolvenzverfahren nach Entschädigung der Einleger zu tragen gehabt hätte. Die Ausübung der Bail-in-Befugnisse würde sicherstellen, dass Einleger weiterhin mindestens im Rahmen des Deckungsniveaus Zugang zu ihren Einlagen haben, denn aus eben diesem Grunde wurde das Einlagensicherungssystem geschaffen. Würden diese Systeme in solchen Fällen nicht einbezogen, würde dies einen unfairen Vorteil im Hinblick auf die übrigen Gläubiger darstellen, die der Ausübung der Befugnisse der Abwicklungsbehörde unterlägen.
für den Fall, dass ein oder mehrere andere Abwicklungsinstrumente als das Bail-in-Instrument angewendet werden, für den Betrag der Verluste, den gedeckte…
Da der Schutz der abgesicherten Einleger zu den wichtigsten Abwicklungszielen gehört, sollten gedeckte Einlagen nicht vom Bail-in-Instrument betroffen sein. Das…
Kernaufgabe eines Einlagensicherungssystems ist der Schutz der Einleger vor den Folgen der Insolvenz eines Kreditinstitutes. Einlagensicherungssysteme sollten…
Zwar sind gedeckte Einlagen im Rahmen der Abwicklung vor Verlusten geschützt, andere erstattungsfähige Einlagen könnten jedoch zum Verlustausgleich herangezogen…
Ein wirksames Abwicklungsregelwerk sollte den Umfang, in dem die Abwicklungskosten eines ausfallenden Unternehmens von Steuerzahlern getragen werden, so gering…
Ein wirksames Abwicklungsregelwerk sollte den Umfang, in dem die Abwicklungskosten eines ausfallenden Instituts auf die Steuerzahler abgewälzt werden, so gering…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.