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Nach der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates müssen die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, sicherstellen, dass es angemessene Sanktionen für Nachahmungen und Fälschungen von Euro-Banknoten und -Münzen gibt.
Die teilnehmenden Mitgliedstaaten stellen sicher, daß es angemessene Sanktionen für Nachahmungen und Fälschungen von Euro-Banknoten und Euro-Münzen gibt.
Durch die Verordnungen (EG) Nr. 1338/2001 und (EG) Nr. 1339/2001 des Rates sind erforderliche Maßnahmen zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung festgelegt…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen sind…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 sind Kreditinstitute und — im Rahmen ihrer Zahlungstätigkeit — andere Zahlungsdienstleister sowie alle anderen…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 sind Kreditinstitute und alle anderen betroffenen Institute verpflichtet, alle Euro-Banknoten und -Münzen, die sie…
Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen , insbesondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.