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Die Errichtung eines konsolidierten Datentickers für Nichteigenkapitalfinanzinstrumente dürfte schwieriger sein als die Errichtung eines konsolidierten Datentickers für Eigenkapitalfinanzinstrumente; potenzielle Anbieter sollten deshalb zunächst mit letzterem Erfahrungen sammeln können. Um die ordnungsgemäße Errichtung eines konsolidierten Datentickers für Nichteigenkapitalfinanzinstrumente zu erleichtern, ist es daher zweckmäßig, einen späteren Geltungsbeginn für die einzelstaatlichen Maßnahmen vorzusehen, mit denen die entsprechende Bestimmung umgesetzt wird. Dennoch ist es sachgerecht, jetzt einen konsolidierten Datenticker vorzusehen, der im Wege eines öffentlichen Auftragsverfahrens einzurichten wäre, wenn der geplante Mechanismus nicht zu einer baldigen Bereitstellung eines wirksamen und umfassenden konsolidierten Datentickers für Nichteigenkapitalfinanzinstrumente führt.
Ein Bereitsteller konsolidierter Datenticker verfügt über solide Sicherheitsvorkehrungen, die darauf ausgelegt sind, die Sicherheit der…
der Gesamtausgaben, die der Bewerber für die Entwicklung des konsolidierten Datentickers tätigen muss, und der Kosten des laufenden Betriebs des konsolidierten…
Der Bereitsteller eines konsolidierten Datentickers erfüllt stets die in Artikel 27h dargelegten organisatorischen Anforderungen und die in der begründeten…
die Regelungen festgelegt werden, nach denen ein Bereitsteller konsolidierter Datenticker weiterhin einen konsolidierten Datenticker betreiben darf, sofern im…
Jeder Bereitsteller konsolidierter Datenticker wählt aus den Arten von Übermittlungsprotokollen, die die Datenkontributoren anderen Nutzern anbieten, aus,…
Da es nunmehr eine Marktstruktur gibt, die den Wettbewerb zwischen mehreren Handelsplätzen ermöglicht, sollte so bald wie möglich ein umfassender konsolidierter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.