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Angesichts des wichtigen Anliegens, keine negativen Folgen für bestehende erfolgreiche Märkte zu verursachen, sollte Betreibern von Märkten für kleinere und mittlere Emittenten weiterhin die Option offenstehen, zu entscheiden, einen solchen Markt im Einklang mit den Anforderungen dieser Richtlinie weiter zu betreiben, ohne eine Registrierung als ein KMU-Wachstumsmarkt zu beantragen. Emittenten, bei denen es sich um KMU handelt, sollten nicht verpflichtet sein, die Zulassung ihrer Finanzinstrumente zum Handel an einem KMU-Wachstumsmarkt zu beantragen.
Für die ursprüngliche und laufende Zulassung der Finanzinstrumente von Emittenten zum Handel auf dem Markt wurden geeignete Kriterien festgelegt.
Der Betreiber eines multilateralen Handelssystems kann dieses oder ein Segment des multilateralen Handelssystems bei der Bundesanstalt als Wachstumsmarkt für…
Der Börsenträger kann einen Freiverkehr oder ein Segment eines Freiverkehrs bei der Börsenaufsichtsbehörde als Wachstumsmarkt für kleine und mittlere…
Die Anforderungen an diese neue Kategorie von Märkten müssen ausreichend flexibel sein, um der zurzeit in Europa existierenden Bandbreite erfolgreicher…
Damit KMU von dieser neuen Marktkategorie profitieren können, sollten mindestens 50 % der Emittenten, deren Finanzinstrumente an einem KMU-Wachstumsmarkt…
Es ist erstrebenswert, den Zugang zu Kapital für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie die Weiterentwicklung spezialisierter Märkte, die auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.