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Um den Rechtsrahmen für die Leistung von Anlageberatung weiter auszugestalten und dabei gleichzeitig Wertpapierfirmen und Kunden Wahlmöglichkeiten zu lassen, ist es zweckmäßig, die Bedingungen für die Erbringung dieser Dienstleistung festzulegen, wenn Wertpapierfirmen ihre Kunden darüber informieren, dass die Dienstleistung unabhängig erbracht wird. Wird die Beratung unabhängig geleistet, sollte eine ausreichend breite Palette an Produkten unterschiedlicher Produktanbieter bewertet werden, bevor eine persönliche Empfehlung abgegeben wird. Es ist nicht notwendig, dass der Berater die auf dem Markt verfügbaren Anlageprodukte aller Produktanbieter oder Emittenten prüft, jedoch sollte die Palette an Finanzinstrumenten nicht auf Finanzinstrumente beschränkt sein, die von Einrichtungen emittiert oder angeboten wurden, die in enger Verbindung zu der Wertpapierfirma stehen oder andere rechtliche oder wirtschaftliche Verbindungen, wie etwa Vertragsbeziehungen, zu dieser unterhalten, die so eng sind, dass sie die Unabhängigkeit der Beratung gefährden.
Informiert eine Wertpapierfirma den Kunden darüber, dass die Anlageberatung unabhängig erbracht wird, dann
Erbringt die Wertpapierfirma Anlageberatung- oder Portfolio-Management, holt sie die notwendigen Informationen über die Kenntnisse und Erfahrung des Kunden oder…
Um Anlegern sämtliche relevanten Informationen an die Hand zu geben, sollte von Wertpapierfirmen, die Anlageberatung leisten, verlangt werden, dass sie die…
Die Wertpapierfirmen sollten Kunden oder potenzielle Kunden angemessen über die Art der Finanzinstrumente und die mit der Anlage in diese Instrumente…
Für den Verbraucher kommt es entscheidend darauf an, zu wissen, ob er es mit einem Vermittler zu tun hat, der seinen Rat auf eine ausgewogene und persönliche…
Wertpapierfirmen und Kreditinstitute, die Finanzinstrumente vertreiben, die sie selbst ausgeben, sollten von dieser Richtlinie erfasst werden, wenn sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.