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Für Arbeitnehmer, die zur Verrichtung von Arbeiten zum Zweck der Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat als den, in dem sie gewöhnlich arbeiten, vorübergehend entsandt werden, enthält die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates einen Kernbestand klar definierter Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, deren Einhaltung von den Dienstleistungserbringern in demjenigen Mitgliedstaat gefordert wird, in den die Arbeitnehmer entsandt werden, um einen Mindestschutz der entsandten Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Diese Richtlinie sollte nicht die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen berühren, die gemäß der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Diese Richtlinie sollte die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Artikels 56 AEUV unberührt lassen. Insbesondere sollte diese…
Für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer sollten mindestens dieselben Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gelten wie für entsandte Arbeitskräfte,…
Die im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit am Arbeitsplatz geltenden nationalen und gemeinschaftlichen Gesetze, Regelungen und Tarifverträge sind…
Diese Richtlinie lässt die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Artikels 56 AEUV unberührt. Insbesondere berührt diese Richtlinie…
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern, die Drittstaatsangehörige sind, können sich die Inspektionsbehörden der Mitgliedstaaten der Mitarbeit und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.