Erwägungsgrund 9 32012L0007RICHTLINIE 2012/7/EU DER KOMMISSION vom 2. März 2012 Zur Änderung von Anhang II Abschnitt III der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Sicherheit von Spielzeug —
Erwägungsgrund 8 32014D0059BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 5. Februar 2014 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Lasereinrichtungen für Verbraucher gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/59/EU)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die allgemeine Produktsicherheit —
Erwägungsgrund 13 32013R0681VERORDNUNG (EU) Nr. 681/2013 DER KOMMISSION vom 17. Juli 2013 zur Änderung von Teil III des Anhangs II der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für die Sicherheit von Spielzeug überein —
Erwägungsgrund 8 32014D0955BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2014 zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/955/EU)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 39 der Richtlinie 2008/98/EG eingesetzten Ausschusses —
Erwägungsgrund 8 32005D0616BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17. August 2005 über die Überwachung und Beurteilung der Lage der Arbeitnehmerrechte in Belarus mit Blick auf eine vorübergehende Rücknahme der Handelspräferenzen (2005/616/EG)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für allgemeine Präferenzen —
Erwägungsgrund 6 32008D0201BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 28. Februar 2008 über die Benennung der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur als zuständige Stelle für die Durchführung bestimmter Aufgaben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1042/2006 und zur Änderung des Beschlusses 2007/166/EG zur Annahme der Liste der Gemeinschaftsinspektoren und Inspektionseinrichtungen (2008/201/EG)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Fischerei und Aquakultur —