Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das gestaffelte Sicherheitskonzept ist von wesentlicher Bedeutung für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und stellt die Grundlage für die Verwirklichung der übergeordneten Ziele im Bereich der nuklearen Sicherheit dar. Die Anwendung der in internationalen Normen und Leitlinien sowie vom WENRA anerkannten Grundsätze der gestaffelten Sicherheit gewährleistet, dass sicherheitsrelevante Tätigkeiten — sofern dies vernünftigerweise durchführbar ist — Vorschriften auf voneinander unabhängigen Ebenen unterliegen, so dass im Falle eines Ausfalls dieser entdeckt und durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen oder korrigiert würde. Die Wirksamkeit jeder einzelnen Ebene ist ein wesentliches Element des gestaffelten Sicherheitskonzepts, um Unfällen vorzubeugen und, falls diese eintreten, deren Auswirkungen abzuschwächen. Das gestaffelte Sicherheitskonzept gliedert sich in der Regel in fünf Ebenen. Sollte eine Ebene versagen, kommt die nächste Ebene zum Tragen. Ziel der ersten Schutzebene ist die Vermeidung von anomalen Betriebsbedingungen und Fehlfunktionen. Wenn die erste Ebene versagt, werden auf der zweiten Schutzebene anomale Betriebsbedingungen beherrscht bzw. Fehlfunktionen entdeckt. Wenn die zweite Ebene versagt, gewährleistet die dritte Ebene, dass Sicherheitsfunktionen weiter ablaufen, indem spezifische Einrichtungen des Sicherheitssystems und andere Sicherheitselemente aktiviert werden. Wenn die dritte Ebene versagt, dann beschränkt die vierte Ebene den Unfallablauf durch Unfallmanagement, um die Bedingungen schwerer Unfälle mit anlagenexterner Freisetzung von radioaktivem Material zu verhindern oder abzumildern. Das letzte Ziel (fünfte Schutzebene) ist die Abmilderung der radiologischen Auswirkungen erheblicher anlagenexterner Freisetzungen durch anlagenexterne Notfallmaßnahmen.
Das Konzept soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleisten und den Gefahren von Störfällen im Betriebsbereich…
Im Hinblick auf die Verwirklichung des in Artikel 8a genannten Ziels der nuklearen Sicherheit stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der nationale Rahmen…
Nach Artikel 8 wird folgender Abschnitt 2 eingefügt: „ABSCHNITT 2 Ziel der nuklearen Sicherheit für kerntechnische Anlagen (1) Die Mitgliedstaaten stellen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der nationale Rahmen für die nukleare Sicherheit vorschreibt, dass kerntechnische Anlagen mit dem Ziel ausgelegt,…
Gemeinsam mit dem gestaffelten Sicherheitskonzept gilt eine effektive Sicherheitskultur im Nuklearbereich als wesentlicher Faktor für das Erreichen eines hohen…
Auch wenn die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen im Mittelpunkt dieser Richtlinie steht, ist es auch wichtig, dass eine sichere Entsorgung abgebrannter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.