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Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission Kopien ihrer maritimen Raumordnungspläne und etwaige Aktualisierungen übermitteln, um es dieser zu ermöglichen, die Umsetzung der Richtlinie zu überwachen. Die Kommission wird die von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben und alle weiteren aufgrund der Rechtsvorschriften der Union vorliegenden Informationen nutzen, um das Europäische Parlament und den Rat über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Richtlinie zu unterrichten.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission und allen betroffenen Mitgliedstaaten innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Kopien der maritimen…
Die Mitgliedstaaten stellen die Nutzung der besten verfügbaren Daten sicher und legen fest, wie die für maritime Raumordnungspläne erforderlichen Informationen…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Richtlinie sowie Angaben über Unfälle bzw. Beinaheunfälle übermitteln. Auf…
Die Mitgliedstaaten sollten regelmäßig über die Maßnahmen berichten, die sie zur Durchführung dieser Verordnung getroffen haben. Auf der Grundlage dieser…
Um die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung dieser Richtlinie zu überwachen und sicherzustellen, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat…
Der Austausch von Informationen über die Ziele und die Aktionen, die die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Aktionsplänen festlegen, ist für die Verwirklichung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.