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Ein Nicht-EU-Schiff, das zur Flagge eines Mitgliedstaats umgeflaggt werden soll, muss im Zuge der Umflaggung von dem einflaggenden Mitgliedstaat daraufhin überprüft werden, ob der Zustand der Schiffsausrüstung den Sicherheitszeugnissen entspricht und ob die Ausrüstung entweder dieser Richtlinie genügt und mit dem Steuerrad-Kennzeichen versehen ist oder ob die Verwaltung dieses Mitgliedstaats sich vergewissert hat, dass sie gleichwertig ist mit Schiffsausrüstung, für die ab dem 18. September 2016 Bescheinigungen gemäß dieser Richtlinie ausgestellt wurden.
Kann der Zeitpunkt der Ausstattung mit Schiffausrüstung an Bord nicht festgestellt werden, so können die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung einschlägiger internationaler Instrumente hinreichende Gleichwertigkeitsanforderungen festlegen.
Ist die Ausrüstung nicht mit dem Steuerrad-Kennzeichen versehen oder wird sie von der Verwaltung nicht als gleichwertig eingestuft, so muss sie ersetzt werden.
Für Schiffsausrüstung, die nach diesem Artikel als gleichwertig eingestuft wurde, wird von dem Mitgliedstaat eine Bescheinigung ausgestellt, die stets mit der Ausrüstung mitzuführen ist. Diese Bescheinigung enthält die Genehmigung des Flaggenmitgliedstaats zur Beibehaltung der Ausrüstung an Bord des Schiffs und etwaige Einschränkungen oder Bestimmungen für deren Verwendung.
Der Flaggenmitgliedstaat stellt für die Schiffsausrüstung eine Bescheinigung aus, die stets mit der Ausrüstung mitgeführt werden muss und die Genehmigung dieses…
Der Flaggenmitgliedstaat stellt für Schiffsausrüstung, für die dieser Artikel gilt, eine Bescheinigung aus, die stets mit der Ausrüstung mitgeführt werden muss…
Muss Schiffsausrüstung in einem Hafen außerhalb der Union ersetzt werden, so kann in gegenüber der Verwaltung des Flaggenstaats hinreichend zu begründenden…
Die Mitgliedstaaten dürfen in einem anderen Mitgliedstaat registrierte Schiffe, die die Anforderungen erfüllen und gültige Zeugnisse mitführen sowie mit einer…
Der Schiffseigentümer hat sicherzustellen, dass die an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge befindliche Schiffsausrüstung für ihren jeweiligen Zweck zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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