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Um ein faires und effizientes Verfahren zur Überprüfung eines Verdachts der Nichtkonformität zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten ermutigt werden, alle Maßnahmen im Hinblick auf eine umfassende und objektive Bewertung der Gefahren zu ergreifen. Hat sich die Kommission vergewissert, dass diese Voraussetzung erfüllt ist, so sollte sie nicht verpflichtet sein, diese Bewertung im Zuge der Überprüfung der restriktiven Maßnahmen der Mitgliedstaaten in Bezug auf nichtkonforme Ausrüstung erneut vorzunehmen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Überprüfungen und Kontrollen gemäß diesem Artikel nicht diskriminierend und/oder unverhältnismäßig sind, wobei sie den…
Auf der Grundlage des Verfahrens der multilateralen Überwachung und des Warnmechanismus oder im Falle von unerwarteten, bedeutsamen wirtschaftlichen…
Ein Mitgliedstaat unter verstärkter Überwachung sollte auch Maßnahmen ergreifen, die auf die Behebung der Ursachen bzw. potenziellen Ursachen der…
In Anbetracht dessen, wie wichtig es ist, die Nichterfüllung der Bestimmungen zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die für eine…
Die Kommission sollte im Wege von Durchführungsrechtsakten und — angesichts ihrer Besonderheiten — ohne Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 feststellen,…
Es ist zudem notwendig, auf Gemeinschaftsebene einen geeigneten Mechanismus vorzusehen, nach dem besondere Maßnahmen erlassen werden können, mit denen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.