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Gemäß Artikel 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. Eine Fragmentierung des Binnenmarkts wirkt sich nachteilig auf Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Union aus. Die Beseitigung direkter und indirekter Hindernisse, die einem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts entgegenstehen, ist für die Vollendung des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung. Die Maßnahmen der Union im Bereich des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen für Privatkunden haben bereits wesentlich dazu beigetragen, die grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Zahlungsdienstleistern auszubauen, den Verbrauchern eine größere Auswahl zu bieten und Qualität und Transparenz der Angebote zu erhöhen.
Gemäß Artikel 26 Absatz 2 AEUV umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen sowie die…
Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren…
Gemäß Artikel 26 Absatz 2 AEUV soll der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen umfassen, in dem der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen…
Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß dem Vertrag über die…
Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Waren- und…
Gemäß dem Vertrag umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen sowie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.