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Die Mitgliedstaaten sollten Kreditinstituten die Möglichkeit einräumen können, Verbrauchern, die bereits Inhaber eines aktiven und zumindest gleichwertigen Zahlungskontos in demselben Mitgliedstaat sind, die Eröffnung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen zu verweigern. Zur Überprüfung, ob ein Verbraucher bereits Inhaber eines Zahlungskontos ist, sollten sich die Kreditinstitute auf eine ehrenwörtliche Erklärung des Verbrauchers stützen können.
Die Mitgliedstaaten können Kreditinstituten, die Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen anbieten, erlauben, einen Antrag auf ein solches Konto abzulehnen,…
Mitgliedstaaten und Kreditinstitute sollten den Verbrauchern klare und verständliche Informationen über das Recht auf Eröffnung und Nutzung eines Zahlungskontos…
Nur unter bestimmten Umständen sollten Kreditinstitute die Eröffnung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen ablehnen oder einen Vertrag über ein…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Kreditinstitute Anträge auf Eröffnung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen innerhalb der in…
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Verbraucher, die ein Zahlungskonto eröffnen wollen, nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnorts…
Die Mitgliedstaaten sollten unter uneingeschränkter Wahrung der durch die Verträge garantierten Grundrechte vorschreiben können, dass Verbraucher, die in ihrem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.