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Um die Konsistenz und Vergleichbarkeit der offengelegten nichtfinanziellen Informationen unionsweit zu erhöhen, sollten bestimmte große Unternehmen eine nichtfinanzielle Erklärung erstellen, die mindestens Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthält. Diese Erklärung sollte eine Beschreibung der Konzepte, Ergebnisse und Risiken in Bezug auf diese Belange umfassen und in den Lagebericht des betroffenen Unternehmens aufgenommen werden. Die nichtfinanzielle Erklärung sollte auch Angaben zu den Due-Diligence-Prozessen umfassen, die vom Unternehmen angewendet werden, auch, falls dies relevant und verhältnismäßig ist, in Bezug auf seine Lieferkette und die Kette von Unterauftragnehmern, um bestehende und potenzielle negative Auswirkungen zu erkennen, zu verhindern und abzuschwächen. Es sollte den Mitgliedstaaten möglich sein, die dieser Richtlinie unterliegenden Unternehmen von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung auszunehmen, wenn ein gesonderter Bericht in Bezug auf dasselbe Geschäftsjahr und mit dem gleichen Inhalt vorgelegt wird.
Wenn Unternehmen verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben, sollte die Erklärung in Bezug auf Umweltbelange Einzelheiten der aktuellen und…
(1) Große Unternehmen, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und an den Bilanzstichtagen das Kriterium erfüllen, im Durchschnitt des Geschäftsjahres…
Das Europäische Parlament hat in seinen Entschließungen vom 6. Februar 2013„zur sozialen Verantwortung der Unternehmen: Rechenschaftspflichtiges, transparentes…
Um die Angabe nichtfinanzieller Informationen durch Unternehmen zu erleichtern, sollte die Kommission unverbindliche Leitlinien verfassen, einschließlich der…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass es sachgerechte und wirksame Mechanismen gibt, mit denen die Angabe nichtfinanzieller Informationen durch…
Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften sollten nur überprüfen, ob die nichtfinanzielle Erklärung oder der gesonderte Bericht vorgelegt wurde. Außerdem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.