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Gemäß Artikel 4 Absatz 15 der Richtlinie 2004/107/EG in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 219/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Kommission befugt, bestimmte Vorschriften der Anhänge IV und V zu ändern.
Gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Richtlinie 2008/50/EG ist die Kommission befugt, bestimmte Vorschriften der Anhänge I, III, VI und IX zu ändern.
Was die Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates anbelangt, sollte, um den wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen Rechnung…
Was die Verordnung (EG) Nr. 1165/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates anbelangt, sollte, um den wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen…
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 kann die Kommission während einer Übergangszeit Abweichungen von bestimmten Bestimmungen der Anhänge…
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 kann die Kommission während einer Übergangszeit Abweichungen von den Bestimmungen der Anhänge der…
Zum Zweck der Änderung der Anhänge des Abkommens auf der Grundlage seines Artikels 22 wird die Kommission ermächtigt, derartige Änderungen im Namen der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.