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Es wäre wünschenswert, bereits 2020 einen deutlich höheren Verbrauchsanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen in der Union im Vergleich zu der gegenwärtig verbrauchten Menge zu erreichen. Jeder Mitgliedstaat sollte den Verbrauch dieser fortschrittlichen Biokraftstoffe fördern und sich darum bemühen, dass in seinem Hoheitsgebiet ein Mindestverbrauchsanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen erreicht wird, indem er ein rechtlich nicht bindendes nationales Ziel festlegt, das er im Rahmen der Verpflichtung, zu gewährleisten, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor bei allen Verkehrsträgern im Jahr 2020 mindestens 10 % des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor dieses Mitgliedstaats entspricht, zu erreichen versucht. Die Pläne der Mitgliedstaaten für die Verwirklichung ihrer nationalen Ziele sollten — sofern sie zur Verfügung stehen — veröffentlicht werden, um die Transparenz und die Vorhersehbarkeit auf dem Markt zu verbessern.
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission außerdem bei der Festlegung ihrer nationalen Ziele über die Verbrauchsanteile an fortschrittlichen Biokraftstoffen in…
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hat jeder Mitgliedstaat zu gewährleisten, dass der Anteil von…
Ferner ist der von der Kommission in Übereinstimmung mit Artikel 23 Absatz 9 der Richtlinie 2009/28/EG im Jahr 2018 vorzulegende Fahrplan für erneuerbare…
Mit Blick auf das Ziel der Union, die Treibhausgasemissionen weiter zu verringern, und mit Blick auf den wesentlichen Beitrag der im Verkehrssektor eingesetzten…
die Wirksamkeit der Anreize für Biokraftstoffe aus Rohstoffen, die keinen Flächenbedarf nach sich ziehen, und für Biokraftstoffe aus nicht zur Ernährung…
Es ist von Bedeutung, dass die Kommission unverzüglich einen umfassenden Vorschlag für eine kosteneffiziente und technologieneutrale Strategie für die Zeit nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.