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Die derzeitige Rechtslage, die teilweise eine Folge der Besonderheiten des Seemannsberufs ist, führt zur ungleichen Behandlung derselben Arbeitnehmerkategorie durch verschiedene Mitgliedstaaten, je nachdem, ob diese Staaten von den nach geltendem Recht zulässigen Ausschlussregelungen und fakultativen Ausschlussregelungen Gebrauch machen. Zahlreiche Mitgliedstaten machen keinen oder lediglich einen eingeschränkten Gebrauch von diesen fakultativen Ausschlussregelungen.
Die Mitgliedstaaten können beschließen, dass diese Richtlinie nicht für Personen gilt, für die sie Herkunftsmitgliedstaat sind, sofern die Tätigkeiten dieser…
Die Berufsgenossenschaft kann für Schiffe, auf denen die Interessen von Besatzungsmitgliedern mit unterschiedlichen religiösen und sozialen Gebräuchen zu…
Die Existenz und/oder die Möglichkeit zur Einführung von Ausschlussregelungen kann Seeleute an der vollen Ausübung ihres Rechts auf gerechte und angemessene…
Wenn ein Mitgliedstaat der Auffassung ist, dass es den Unternehmen praktische Schwierigkeiten bereitet, die Bestimmungen der Nummern 6, 7, 9, 11 und 12 von Teil…
Ungeachtet dessen stellt die effektive Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach wie vor eine beträchtliche Herausforderung dar, und sehr oft kennen die…
Seeleute werden als besondere Kategorie von Arbeitnehmern anerkannt und benötigen im Hinblick auf den globalen Charakter des Schifffahrtssektors sowie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.