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Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG sollte daher dahingehend geändert werden, dass darin für das Gemisch aus CMI und MI im Verhältnis von 3:1 und für CMI und MI einzeln Gehaltsgrenzwerte in Spielzeug aufgenommen werden.
Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG sollte daher dahingehend geändert werden, dass darin für BIT ein Gehaltsgrenzwert in Spielzeug aufgenommen wird.
Es gibt zwar einen spezifischen Migrationsgrenzwert für MI einzeln bei der Verwendung als Zusatzstoff in bestimmten Lebensmittelkontaktmaterialien, aber die…
Die Untergruppe „Chemikalien“ empfahl daher auf ihrer Sitzung vom 15. Februar 2012, dass das Gemisch aus CMI und MI im Verhältnis von 3:1 nicht in Spielzeug…
Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG erhält folgende Fassung: „Anlage C Gemäß Artikel 46 Absatz 2 festgelegte spezifische Grenzwerte für chemische…
Ab dem 1. Dezember 2010 erhält Anhang II Teil II Abschnitt 3 Nummer 3 Absatz 1 folgende Fassung: „3. Spielzeug darf keine gefährlichen Gemische im Sinne der…
In Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG werden folgende Einträge hinzugefügt: Stoff CAS-Nr. Grenzwert „Reaktionsmasse aus:…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.